Stand: Mai 2026 · gültig für Malergeschäft „Hubert Diemer", Inh. Mike Hesse, Mosbach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Malergeschäft „Hubert Diemer", Inh. Mike Hesse (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Maler-, Lackier-, Tapezier-, Wärmedämmungs- und Reinigungsarbeiten. Sie gelten gegenüber Privatkunden und Unternehmern (§ 14 BGB).
Bei Verträgen mit Unternehmern oder öffentlichen Auftraggebern gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Bei Privatkunden findet das BGB-Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) Anwendung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen schriftlich zugestimmt wurde.
Angebote sind 6 Wochen ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stundenlohnarbeiten werden separat auf Stundenbasis zuzüglich Materialkosten abgerechnet. Bei Aufträgen, deren Ausführung sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss erstreckt, können nachträgliche Erhöhungen der Lohn-, Material- oder Umsatzsteuerkosten an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. das Angebot. Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert beauftragt und abgerechnet. Voraussetzung für die Ausführung ist die zusammenhängende, ungehinderte Baufreiheit. Bei Einschränkungen oder Unterbrechungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser und freien Zugang zur Baustelle kostenlos zur Verfügung. Möbel und empfindliche Gegenstände sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber zu sichern bzw. zu entfernen.
Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen ab 2.500 € (brutto) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung in Höhe von in der Regel 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss zu verlangen. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.
Bei größeren Aufträgen sind Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zulässig (§ 632a BGB bzw. § 16 VOB/B) und sofort fällig. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und fristgerechter Zahlung aller Rechnungen gewährt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten (§ 9 VOB/B sinngemäß).
Ausführungstermine werden einvernehmlich vereinbart. Sie verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, ungünstigen Witterungseinflüssen, Verzug von Vorgewerken oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen. Bei Außenarbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bei ungünstigen Witterungsbedingungen zu unterbrechen.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Auftraggeber. Sie kann auch durch Ingebrauchnahme oder durch Ablauf einer angemessen gesetzten Frist erfolgen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen sind möglich.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) bzw. – bei vereinbarter VOB/B – nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen:
Bei Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu. Natürliche Abnutzung, Verschleiß durch vertragsgerechten Gebrauch, unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe Dritter sind keine Mängel im Rechtssinne.
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung oder anderweitige Verfügung ist bis zum vollständigen Eigentumsübergang nicht gestattet.
Bei Pauschalpreisverträgen erfolgt die Abrechnung ohne gesondertes Aufmaß. Bei Einheitspreisverträgen wird nach Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Oberfläche abgerechnet. Aussparungen (Fenster, Türen, Nischen) bis 2,5 m² (bei Bodenflächen bis 0,5 m²) sowie Fußleisten bis 10 cm Höhe werden übermessen. Längenunterbrechungen unter 1 m bleiben unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen. Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr.
Erfüllungsort ist Mosbach. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Hinweis: Diese AGB stellen einen Rahmen dar. Für individuelle Aufträge gelten ergänzend das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.